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Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote:

 

  • Unterstützung / Anleitung beim Reinigen der Wohnung 
  • Unterstützung / Anleitung beim Einkaufen 
  • Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung 
  • Unterstützen / Begleiten / Koordinieren von Arztterminen und bei anderen Organisationen sowie Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen usw. 
  • Unterstützung / Begleitung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
  • Entlastende Gespräche in 1 zu 1-Situationen 

 

Weiterhin bieten wir Ihnen andere Unterstützungen / Betreuungsleistungen in diesem Bereich als Privatleistung an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

Wir informieren Sie gerne über die einzelnen individuellen Angebote.

 

 

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